Beitrag vom 15 September, 2015 - 15:20
Die Bundesrepublik darf EU-Bürgern, die auf Arbeitssuche sind, „Hartz IV“-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof-Urteil vom 15.09.2015 -Rechtssache C-67/14 entschieden. Dies betreffe selbst jene EU-Bürger, die bereits eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Der Staat müsse dabei nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.
Beitrag vom 6 August, 2015 - 11:59
Unsere Kanzlei engagiert sich seit geraumer Zeit für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg, die in der Zeit von 2008 bis 2013 in den Ruhestand gegangen sind. Siehe bereits den taz-Artikel vom 14.04.2015.
Beitrag vom 21 Juli, 2015 - 15:44
Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einen Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser den gesetzlichen Mindestlohn einfordert. Das Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 17.04.2015 - Aktenzeichen 28 Ca 2405/15 hat entschieden, dasss eine solche Kündigung eine verbotene Maßregelung darstellt. Die Kündigung ist danach auch im Kleinbetrieb unwirksam.
Beitrag vom 20 Juli, 2015 - 14:04
Wie bereits berichtet, hat die EU-Kommission auf unsere Veranlassung die Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BR Deutschland eingeleitet. Unsere Beschwerde: Der Gesetzgeber und die Bundesregierung haben - wie vom Bundesarbeitsgericht attestiert - bewusst darauf verzichtet, das aus der Richtlinie folgende Verbot der unbefristeten Überlassung zu sanktionieren.
Jetzt die überraschende und wenig überzeugende Antwort aus Brüssel:
Beitrag vom 15 Juli, 2015 - 10:39
Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an.
Beitrag vom 14 Juli, 2015 - 17:51
Das Bundesarbeitsgericht BAG - Urteil vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 hat in seiner jüngsten Entscheidung nochmals deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bestehen, wenn der Anspruch auf Equal Pay mit Erfolg durchgesetzt werden soll. Dort heißt es unter Rz. 20:
Beitrag vom 19 Juni, 2015 - 18:10
Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde.
Beitrag vom 19 Juni, 2015 - 17:52
Ist zwischen dem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber generell vereinbart, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beendigung der Einsatzmöglichkeit beim Entleiher anzeigt und dass der Arbeitnehmer zu Hause auf die Erteilung eines neuen Auftrages wartet, liegt auch dann kein unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers sondern Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar nicht persönlich zurückmeldet, der Arbeitgeber aber von anderen Arbeitnehmern und dem Entleiher über die Beendigung der Baustelle informiert wurde.
Beitrag vom 13 Mai, 2015 - 17:59
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften.
Beitrag vom 23 April, 2015 - 16:06
Wie die taz in ihrer Ausgabe vom 14.04.2015 berichtete, beanstanden wir die Nichtumsetzung der Änderung des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG). Der im Oktober 2013 eingefügte § 31 Abs. 3 HmbZVG ist eine Extra-Vorschrift zu den Startgutschriften zu Gunsten bestimmter "rentenferner Versicherter". Die Bestimmung wird vom Personalamt nicht auf alle Ruheständler angewendet . Das ist nicht gesetzeskonform.
Nachfolgend ein Musterschreiben, mit dem die Betroffenen ihren Anspruch fristwahrend geltend machen können:
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