Beitrag vom 20 April, 2015 - 09:08
Andrea Nahles sagt der IG Metall Unterstützung zu. Arbeitgeber befürchten eine zu starke Regulierung in der Branche
Airbus - Missbrauch des Werkvertrags führt zu Lohnverlust von 1.000,- Euro
Beitrag vom 15 April, 2015 - 15:44
Beitrag vom 13 April, 2015 - 13:01
Das Bundesarbeitsgericht sollte am 14.04.2015 der Frage nachgehen,
Beitrag vom 18 März, 2015 - 16:52
Wie wir bereits berichtet haben, hat ein finnisches Arbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof mit einigen Grundsatzfragen befasst, die für die Auslegung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von großer Bedeutung sind. Leider hat der EuGH zu der wirklich spannenden Frage - was heißt und bedeutet "vorübergehend? - keine Stellung genommen. Der Beschluss mag somit interessant sein für detailverliebte Europa- und Arbeitsrechtler. Für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hat die Entscheidung praktisch keine Relevanz.
Beitrag vom 17 März, 2015 - 15:41
Die Kanzlei Templin & Thieß hat im Januar 2015 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, weil die Bundesrepublik die Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG nicht umgesetzt hat. Es wurde gerügt, dass der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete (= nicht-vorübergehende) Arbeitnehmerüberlassung zwar für unzulässig erklärt, den Verstoß jedoch absichtlich ohne Sanktion belassen haben.
Beitrag vom 16 März, 2015 - 15:18
Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1619/14 darf eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und sei rechtsunwirksam.
Beitrag vom 16 März, 2015 - 15:00
Laut dem Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 04.03.2015 - Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.
Beitrag vom 23 Februar, 2015 - 15:17
Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.
Beitrag vom 20 Februar, 2015 - 17:32
Beitrag vom 20 Februar, 2015 - 17:08
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen.
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